und können nach Maßgabe des § 13 NGG bevorzugt berücksichtigt werden. Im Bereich der Entgeltgruppe EG 11 TV-L sind Frauen unterrepräsentiert. Im Bereich der Besoldungsgruppe A 11 NBesO sind Männer unterrepräsentiert
unterrepräsentierten Geschlechts besonders erwünscht und können nach Maßgabe des § 13 NGG bevorzugt berücksichtigt werden. Im Bereich der Entgeltgruppe EG 11 TV-L sind Frauen unterrepräsentiert. Im Bereich
und können nach Maßgabe des § 13 NGG bevorzugt berücksichtigt werden. Im Bereich der Entgeltgruppe EG 11 TV-L sind Frauen unterrepräsentiert. Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen
bevorzugt berücksichtigt werden. Im Bereich der Entgeltgruppe EG 11 TV-L sind Frauen unterrepräsentiert. Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen. Für Ihre Tätigkeit bei der NLStBV
werden. Im Bereich der Entgeltgruppe EG 12 TV-L und im Bereich der Besoldungsgruppe A 12 NBesO sind Frauen unterrepräsentiert. Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen. Für Ihre Tätigkeit