Entgeltgruppe Bewerbungen des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts besonders erwünscht und können nach Maßgabe des § 13 NGG bevorzugt berücksichtigt werden. Im Bereich der Entgeltgruppe 11 TV-L sind Frauen unterrepräsentiert. Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen. Für Ihre Tätigkeit bei der NLStBV ist es erforderlich, dass Sie die deutsche Sprache sicher in Wort und Schrift beherrschen (vergleichbar mindestens Sprachniveau C1).
Im Bereich der Entgeltgruppe 11 TV-L sowie in der Besoldungsgruppe A 11 sind Frauen unterrepräsentiert. Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen. Für Ihre Tätigkeit bei der NLStBV ist es erforderlich, dass Sie die deutsche Sprache sicher in Wort und Schrift beherrschen (vergleichbar mindestens Sprachniveau C1).
Im Bereich der Entgeltgruppe 11 TV-L sowie in der Besoldungsgruppe A 11 sind Frauen unterrepräsentiert. Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen. Für Ihre Tätigkeit bei der NLStBV ist es erforderlich, dass Sie die deutsche Sprache sicher in Wort und Schrift beherrschen (vergleichbar mindestens Sprachniveau C1).
Entgeltgruppe Bewerbungen des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts besonders erwünscht und können nach Maßgabe des § 13 NGG bevorzugt berücksichtigt werden. Im Bereich der Entgeltgruppe 11 TV-L sind Frauen unterrepräsentiert. Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen. Für Ihre Tätigkeit bei der NLStBV ist es erforderlich, dass Sie die deutsche Sprache sicher in Wort und Schrift beherrschen (vergleichbar mindestens Sprachniveau C1).
Entgeltgruppe Bewerbungen des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts besonders erwünscht und können nach Maßgabe des § 13 NGG bevorzugt berücksichtigt werden. Im Bereich der Entgeltgruppe 12 TV-L sind Frauen unterrepräsentiert. Im Bereich der Besoldungsgruppe A 11 NBesO besteht keine Unterrepräsentanz. Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen.
Entgeltgruppe Bewerbungen des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts besonders erwünscht und können nach Maßgabe des § 13 NGG bevorzugt berücksichtigt werden. Im Bereich der Entgeltgruppe 12 TV-L sind Frauen unterrepräsentiert. Im Bereich der Besoldungsgruppe A 11 NBesO besteht keine Unterrepräsentanz. Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen.
Entgeltgruppe Bewerbungen des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts besonders erwünscht und können nach Maßgabe des § 13 NGG bevorzugt berücksichtigt werden. Im Bereich der Entgeltgruppe 12 TV-L sind Frauen unterrepräsentiert. Im Bereich der Besoldungsgruppe A 11 NBesO besteht keine Unterrepräsentanz. Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen.
Entgeltgruppe Bewerbungen des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts besonders erwünscht und können nach Maßgabe des § 13 NGG bevorzugt berücksichtigt werden. Im Bereich der Entgeltgruppe 12 TV-L sind Frauen unterrepräsentiert. Im Bereich der Besoldungsgruppe A 11 NBesO besteht keine Unterrepräsentanz. Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen.
Entgeltgruppe Bewerbungen des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts besonders erwünscht und können nach Maßgabe des § 13 NGG bevorzugt berücksichtigt werden. Im Bereich der Entgeltgruppe 12 TV-L sind Frauen unterrepräsentiert. Im Bereich der Besoldungsgruppe A 11 NBesO besteht keine Unterrepräsentanz. Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen.
Entgeltgruppe Bewerbungen des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts besonders erwünscht und können nach Maßgabe des § 13 NGG bevorzugt berücksichtigt werden. Im Bereich der Entgeltgruppe 12 TV-L sind Frauen unterrepräsentiert. Im Bereich der Besoldungsgruppe A 11 NBesO besteht keine Unterrepräsentanz. Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen.