des § 13 NGG bevorzugt berücksichtigt werden. Im Bereich der Entgeltgruppen 2, 3 und 5 TV-L sind Frauen unterrepräsentiert. Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen
des § 13 NGG bevorzugt berücksichtigt werden. Im Bereich der Entgeltgruppen 2, 3 und 5 TV-L sind Frauen unterrepräsentiert. Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen